Auszug aus den allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag; Art. 3.4:
Kleintiere wie Mäuse, Hamster, Hasen, Kanarienvögel und Zierfische dürfen in den Wohnungen gehalten werden, soweit sich die Anzahl in den üblichen Grenzen hält. Der Mieter verpflichtet sich, Tiere unter Beachtung der Wohnhygiene artgerecht zu halten. Nagetiere müssen ständig im Käfig gehalten werden; das Herumlaufenlassen in der Mietsache ist nicht gestattet.
Das Halten anderer Tiere, darunter fallen insbesondere auch exotische Tiere (z.B. Papageien, Reptilien, usw.), sowie das Aufstellen von Aquarien mit mehr als 300 Liter Fassung, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Das Halten von Hunden und Katzen (gilt auch für Hauskatzen) ist verboten.